EUGH erklärt “Privacy-Shield-Abkommen” für ungültig!

Die Vereinbarung für den Datenaustausch zwischen Europa und den USA ist vom Europäischen Gerichtshof (EUGH) für ungültig erklärt worden. Informationen über europäische Verbraucherinnen und Verbraucher sind damit auf US-Servern nicht vor dem Zugriff dortiger Behörden und Geheimdienste geschützt. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für amerikanische Konzerne wie Facebook oder Google, aber auch für zahlreiche Hoster, Tracking- und Newsletteranbieter. Das Gericht eröffnet jedoch eine Möglichkeit, mit der die Datenverarbeitung und damit die Nutzung von in den USA ansässigen Tools weiterhin möglich sein soll: die EU-Standardvertragsklauseln! Sind Sie sich unsicher, ob Sie von dieser Regelung betroffen sind? Wünschen Sie eine Beratung zum weiteren Vorgehen? Kontaktieren Sie uns gerne unter datenschutz@vossenkuhl-gruppe.de!