Die Vereinbarung für den Datenaustausch zwischen Europa und den USA ist vom Europäischen Gerichtshof (EUGH) für ungültig erklärt worden. Informationen über europäische Verbraucherinnen und Verbraucher sind damit auf US-Servern nicht vor dem Zugriff dortiger Behörden und Geheimdienste geschützt. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für amerikanische Konzerne wie Facebook oder Google, aber auch für zahlreiche Hoster, Tracking- und Newsletteranbieter. Das Gericht eröffnet jedoch eine Möglichkeit, mit der die Datenverarbeitung und damit die Nutzung von in den USA ansässigen Tools weiterhin möglich sein soll: die EU-Standardvertragsklauseln! Sind Sie sich unsicher, ob Sie von dieser Regelung betroffen sind? Wünschen Sie eine Beratung zum weiteren Vorgehen? Kontaktieren Sie uns gerne unter datenschutz@vossenkuhl-gruppe.de!