Unternehmen müssen künftig erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von Personendaten beschäftigt sind. Bislang lag die Grenze bei zehn Personen. Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland werden deshalb keinen Datenschutzbeauftragten mehr benötigen. Allerdings gilt es hierbei zu beachten, dass die anderen Regelungen der DSGVO natürlich weiterhin bestehen bleiben. Unternehmen müssen also auch ohne die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gewährleisten, dass es nicht zu Datenschutzverstößen kommt, andernfalls drohen empfindliche Bußgelder. Es ist daher ratsam genauestens abzuwägen, ob auf die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verzichtet werden kann.
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